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Schießsport / Mitteilung des LSW |
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Mitteilung des Landesschießwart An alle Schießsporttreibenden Kameradschaften, ihren Schießwarten und ihren 1. Vorsitzenden
Regelmäßige Überprüfung nach § 15 Waffengesetz
Das Bundesverwaltungsamt verlangt vom Kyffhäuserbund Angaben welche Kameradschaft wo, welche Waffen, zu welchem Zeitpunkt schießt. Genaueres entnehmt bitte dem Erhebungsbogen.
Ich bitte euch um eine baldige Ausführung, es dient zum Erhalt der Schießsporttreibenden Verbandszulassung.
Landesschießwart |
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