Schießsport / Mitteilung des LSW




 

Mitteilung des Landesschießwart

An alle Schießsporttreibenden Kameradschaften, ihren Schießwarten und ihren 1. Vorsitzenden

 

Regelmäßige Überprüfung nach § 15 Waffengesetz

Das Bundesverwaltungsamt verlangt vom Kyffhäuserbund Angaben welche Kameradschaft wo, welche Waffen, zu welchem Zeitpunkt schießt. Genaueres entnehmt bitte dem Erhebungsbogen.

Vom Gesetz her sind wir auskunftspflichtig. Da es mir als Landesschießwart nicht möglich ist alle Kameradschaften zu besuchen, versuche ich auf diesem Weg die erforderlichen Daten von euch zu bekommen, um sie an die zuständigen Stellen weiterleiten zu können.

Also: Den Erhebungsbogen ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und bitte per Post zur LV-Geschäftsstelle schicken. Dieses ist aus Datenschutzrechtlichen Gründen unumgänglich.

 

Ich bitte euch um eine baldige Ausführung, es dient zum Erhalt der Schießsporttreibenden Verbandszulassung.


Franz Hülsmann

Landesschießwart



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